Inklusion darf kein individuelles Durchhalteprojekt sein
Warum Selbstanerkennung eine professionelle Schlüsselkompetenz in der Eingliederungshilfe und der frühkindlichen Bildung ist Inklusion ist ein menschenrechtlicher Anspruch. Sie bedeutet, Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit nicht nur mitzudenken, sondern ihnen reale Teilhabe unabhängig von Fähigkeiten, Herkunft, Verhalten oder Unterstützungsbedarf zu ermöglichen. Dieser Anspruch gilt in der Eingliederungshilfe ebenso wie in der frühkindlichen Bildung. Und doch
Inklusion darf kein individuelles Durchhalteprojekt sein Weiterlesen »









